Geschäftsbedingungen
Auszug aus den Bedingungen für Lieferungen und Leistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne von Paragraf 14 Bürgerliches Gesetzbuch. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur wirksam, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich für den Lieferumfang ist die Auftragsbestätigung.
3. Muster und Freigaben
Vor Produktionsbeginn stellen wir ein Muster zur Verfügung. Die schriftliche Freigabe des Bestellers ist Voraussetzung für die Serienfertigung. Nach erfolgter Freigabe gehen Abweichungen, die aus den freigegebenen Unterlagen erkennbar waren, zulasten des Bestellers.
4. Mehr- und Minderlieferung
Bei Sonderanfertigungen sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent der bestellten Menge zulässig und werden entsprechend berechnet.
5. Werkzeuge
Stanzformen und Druckwerkzeuge, die der Besteller anteilig bezahlt hat, bleiben bei uns eingelagert. Der Besteller kann jederzeit deren Herausgabe verlangen. Eine kostenfreie Aufbewahrung erfolgt für zehn Jahre nach der letzten Bestellung.
6. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer ab Werk. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar, innerhalb von zehn Tagen abzüglich zwei Prozent Skonto.
7. Lieferzeit
Lieferfristen beginnen mit der schriftlichen Freigabe aller fertigungsrelevanten Unterlagen. Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Frist angemessen.
8. Gewährleistung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Werktagen schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nordhain am Rhein. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.