
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, unter denen wir Gerüste erstellen, vorhalten und abbauen.
Demo-Hinweis: Diese Bedingungen sind ein verkürztes Muster zur Veranschaulichung. Für den echten Einsatz sind sie anwaltlich zu prüfen und an die tatsächlichen Abläufe anzupassen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erstellung, Vorhaltung und den Abbau von Gerüsten sowie für damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind 30 Kalendertage bindend. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Leistungsbeschreibung im Angebot.
§ 3 Leistungsumfang und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach eingerüsteter Ansichtsfläche gemäß VOB/C, ATV DIN 18451, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Grundleistung umfasst Antransport, Aufbau, Gebrauchsüberlassung für die vereinbarte Grundstandzeit, Abbau und Abtransport.
§ 4 Vorhaltung und Standzeit
Über die vereinbarte Grundstandzeit hinausgehende Vorhaltung wird wochenweise berechnet. Angefangene Wochen gelten als volle Wochen. Der Auftraggeber zeigt die Fertigstellung schriftlich oder in Textform an; die Vorhaltung endet mit dem Tag des Abbaubeginns.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
- Bereitstellung einer geeigneten, tragfähigen und freien Aufstellfläche
- Hinweis auf Leitungen, Hohlräume, Lichtschächte und sonstige Besonderheiten
- Einholung erforderlicher Zustimmungen Dritter (z. B. Nachbarn, Eigentümergemeinschaft)
- Nutzung des Gerüsts ausschließlich im Rahmen der freigegebenen Lastklasse
- Unverzügliche Meldung von Beschädigungen und Veränderungen
§ 6 Übergabe, Prüfung und Freigabe
Das Gerüst wird nach Fertigstellung geprüft, gekennzeichnet und mit Freigabeprotokoll übergeben. Veränderungen am Gerüst dürfen ausschließlich durch uns vorgenommen werden. Eigenmächtige Veränderungen führen zum Erlöschen der Freigabe und zum Ausschluss unserer Haftung für die Folgen.
§ 7 Vergütung und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei längerer Standzeit sind Abschlagsrechnungen zulässig. Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
§ 8 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 9 Höhere Gewalt und Witterung
Bei Witterungsbedingungen, die eine sichere Montage ausschließen (insbesondere Wind über 12 m/s, Vereisung, Gewitter), ruhen die Ausführungsfristen. Beide Parteien informieren sich unverzüglich.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers.