Die Übergabe ist der juristische Wendepunkt
Solange ein Gerüst gebaut wird, liegt die Verantwortung vollständig beim Gerüstersteller. Mit der Übergabe ändert sich das: Ab diesem Moment haftet der Ersteller für die ordnungsgemäße Errichtung, der Nutzer aber für die ordnungsgemäße Nutzung. Genau deshalb ist das Freigabeprotokoll kein Formalismus, sondern die Dokumentation dieses Übergangs.
Nach DGUV Information 201-011 muss jedes Gerüst nach der Fertigstellung geprüft und gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung enthält den Ersteller, das Datum der Prüfung, die Lastklasse und die zulässige Breitenklasse. Fehlt dieses Schild, darf das Gerüst formal nicht genutzt werden — unabhängig davon, wie gut es gebaut ist.
Wer welche Pflicht hat
- Gerüstersteller — Aufbau nach Aufbau- und Verwendungsanleitung, Prüfung nach Fertigstellung, Kennzeichnung, Dokumentation, Instandsetzung nach Beschädigung.
- Gerüstnutzer (jedes Gewerk) — Sichtprüfung vor jeder Benutzung, Einhaltung der Lastklasse, keine eigenmächtigen Veränderungen, Meldung von Mängeln.
- Bauherr oder Auftraggeber — Koordinationspflicht, wenn mehrere Gewerke dasselbe Gerüst nutzen; Bestellung eines Koordinators nach Baustellenverordnung bei größeren Vorhaben.
Der häufigste Streitfall in der Praxis: Ein Handwerker entfernt einen Seitenschutz, um Material einzubringen, und baut ihn nicht wieder ein. Ab diesem Moment ist die Freigabe erloschen. Passiert danach etwas, liegt die Verantwortung nicht mehr beim Ersteller — vorausgesetzt, dieser kann die ordnungsgemäße Übergabe belegen.
Prüfintervalle in der Praxis
Geprüft werden muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Veränderung und nach besonderen Ereignissen. Als besondere Ereignisse gelten insbesondere:
- Sturm ab Windstärke 8 oder ungewöhnlich starke Böen
- längere Frostperioden mit anschließendem Tauwetter
- Anfahrschäden durch Fahrzeuge oder Maschinen
- Erschütterungen durch Abbrucharbeiten oder Rammarbeiten
- eine Nutzungsunterbrechung von mehr als einer Woche
Zusätzlich ist eine arbeitstägliche Sichtprüfung durch den Nutzer vorgeschrieben. Diese muss nicht dokumentiert werden, die Prüfung durch den Ersteller schon. Wir dokumentieren beides digital, weil im Schadensfall nur zählt, was belegbar ist.
Lastklassen: die häufigste Fehleinschätzung
| Lastklasse | Flächenlast | Typische Verwendung |
|---|---|---|
| LK 2 | 150 kg/m² | Maler-, Putz- und Inspektionsarbeiten ohne Materiallagerung |
| LK 3 | 200 kg/m² | Standard für Fassaden- und Dacharbeiten, WDVS |
| LK 4 | 300 kg/m² | Mauerarbeiten, leichte Steinlagerung |
| LK 5 | 450 kg/m² | Klinker- und Natursteinarbeiten |
| LK 6 | 600 kg/m² | Schwere Mauer- und Betonarbeiten |
Die Lastklasse gilt pro Gerüstfeld, nicht pro Quadratmeter Ihrer Wahl. Ein Palettenstapel Klinker auf einem LK-3-Gerüst überschreitet die zulässige Last auch dann, wenn rechnerisch „genug Fläche" da wäre. Im Zweifel eine Klasse höher planen: Der Aufpreis liegt meist unter 10 %, ein nachträglicher Umbau kostet ein Vielfaches.
Was Sie mitnehmen sollten
Lassen Sie sich das Freigabeprotokoll aushändigen und prüfen Sie, ob das Kennzeichnungsschild angebracht ist. Halten Sie fest, welche Gewerke das Gerüst nutzen. Und melden Sie jede Veränderung — auch die, die jemand anders vorgenommen hat. Diese drei Gewohnheiten verhindern die allermeisten Auseinandersetzungen.
Dieser Beitrag ist Teil einer Demo-Website. Die genannten Preise und Erfahrungswerte sind realistisch gewählt, aber nicht verbindlich.


