
KI-Verordnung ab August 2026: Transparenzpflichten bei Chatbots und KI-Texten
Seit dem 2. August 2026 gelten wichtige Transparenzpflichten des europäischen AI Act. Unternehmen müssen sich deshalb unter anderem damit beschäftigen, wann Nutzer über einen KI-Chatbot informiert werden müssen, wann KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen und warum nicht automatisch jeder mit ChatGPT erstellte Blogartikel ein „KI“-Label benötigt.
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung ist seit dem 2. August 2026 anwendbar. Unternehmen, die Chatbots, generative KI oder KI-generierte Medien einsetzen, sollten daher jetzt prüfen, welche Rolle sie einnehmen und welche Transparenzanforderungen für ihren konkreten Einsatz gelten.
Die wichtigsten Antworten in 60 Sekunden
- Die Transparenzpflichten des Art. 50 AI Act gelten seit dem 2. August 2026.
- Bei direkter Interaktion mit einem KI-System muss grundsätzlich erkennbar sein, dass es sich um KI handelt – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist.
- Ein Unternehmen muss nicht automatisch jeden Text kennzeichnen, bei dessen Erstellung ChatGPT oder eine andere KI geholfen hat.
- Besondere Offenlegungspflichten bestehen für bestimmte veröffentlichte KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
- Eine substanzielle menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle kann bei solchen Texten eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme ermöglichen.
- Deepfakes unterliegen eigenen Offenlegungspflichten.
- Anbieter generativer KI-Systeme müssen bestimmte KI-Ausgaben technisch maschinenlesbar kennzeichnen.
- Die konkrete Pflicht hängt stark davon ab, ob ein Unternehmen Anbieter oder Betreiber des KI-Systems ist.
Was ändert sich durch die KI-Verordnung seit August 2026?
Die Nutzung künstlicher Intelligenz ist für viele Unternehmen längst Alltag. ChatGPT schreibt Textentwürfe, KI-Assistenten beantworten Kundenfragen, Bildgeneratoren erstellen Grafiken und automatisierte Systeme übernehmen Teile des Kundenservice.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 – meist als EU AI Act, AI Act oder KI-Verordnung bezeichnet – existiert erstmals ein umfassender europäischer Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz.
Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Nicht jede Verwendung von KI führt deshalb zu denselben Pflichten. Neben Vorschriften für verbotene und sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme gibt es auch Anforderungen für KI-Systeme, deren wesentliches Risiko darin besteht, dass Menschen möglicherweise nicht erkennen, dass sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen.
Genau dafür enthält Artikel 50 des AI Act besondere Transparenzpflichten.
„Ab August 2026 muss jeder Text, der mit ChatGPT geschrieben wurde, als KI-generiert gekennzeichnet werden.“
So pauschal ist das nicht richtig. Die Vorschriften unterscheiden zwischen verschiedenen Inhalten, Einsatzsituationen sowie zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Für Unternehmen mit Websites, Onlineshops, Blogs und automatisiertem Kundenservice sind insbesondere vier Bereiche interessant:
Interaktive KI-Systeme
Dazu können beispielsweise KI-Chatbots gehören, die direkt mit Website-Besuchern kommunizieren.
Generative KI
Systeme, die Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos künstlich erzeugen oder verändern.
Deepfakes
KI-generierte oder manipulierte Medien, die reale Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse täuschend echt erscheinen lassen.
Bestimmte KI-Texte
Veröffentlichte KI-Texte, mit denen die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert wird.
Der Zeitplan: Die KI-Verordnung trat nicht auf einmal in Kraft
Der AI Act wurde bereits 2024 beschlossen. Seine verschiedenen Vorschriften wurden jedoch schrittweise anwendbar.
Aug
2024
AI Act tritt in Kraft
Die europäische KI-Verordnung trat am 1. August 2024 formell in Kraft. Damit begann die gestaffelte Umsetzungsphase.
Feb
2025
Verbote und KI-Kompetenz
Unter anderem wurden die Regeln zu bestimmten verbotenen KI-Praktiken sowie Anforderungen rund um die sogenannte AI Literacy beziehungsweise KI-Kompetenz anwendbar.
Aug
2025
Weitere institutionelle und GPAI-Regeln
Weitere Teile der Verordnung, darunter Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, wurden anwendbar.
Aug
2026
Artikel 50 und zentrale Transparenzpflichten
Seit diesem Datum gelten die Transparenzpflichten für die hier behandelten KI-Systeme.
Dez
2026
Begrenzte Übergangsfrist für bestimmte technische Kennzeichnungen
Für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 besteht für bestimmte KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, eine begrenzte Übergangsregelung. Diese spezielle Frist sollte nicht mit einer allgemeinen Schonfrist für sämtliche Transparenzpflichten verwechselt werden.
Für die grundlegende Information bei einer direkten KI-Interaktion besteht keine allgemeine Übergangsfrist bis Dezember. Artikel 50 gilt grundsätzlich seit dem 2. August 2026.
Bevor Sie etwas kennzeichnen: Sind Sie Anbieter oder Betreiber?
Einer der wichtigsten Punkte des AI Act ist die Rollenverteilung. Nicht jede Pflicht richtet sich an jedes Unternehmen.
Anbieter
Ein Anbieter – im englischen Gesetzestext „Provider“ – entwickelt beziehungsweise lässt ein KI-System entwickeln und bringt es unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke auf den Markt oder in Betrieb.
Betreiber
Ein Betreiber – „Deployer“ – verwendet ein KI-System im Rahmen seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit unter seiner Verantwortung.
Beispiel: Ein Chatbot auf einer Unternehmenswebsite
Ein Unternehmen integriert einen fertigen KI-Chatbot eines externen Softwareanbieters auf seiner Website.
In diesem Fall kann das Unternehmen Betreiber des Systems sein, während der Softwarehersteller Anbieter ist.
Entwickelt das Unternehmen dagegen ein eigenes KI-System beziehungsweise lässt es entwickeln und stellt es unter eigenem Namen bereit, kann die rechtliche Rolle anders ausfallen.
Die Pflicht nach Art. 50 Abs. 1, ein direkt interagierendes KI-System entsprechend zu konzipieren, richtet sich ausdrücklich an den Anbieter. Andere Transparenzpflichten – beispielsweise bei bestimmten KI-generierten Veröffentlichungen – richten sich dagegen an den Betreiber.
Unternehmen sollten deshalb nicht einfach eine allgemeine „AI Act Checkliste“ auf sämtliche KI-Tools anwenden. Sinnvoller ist eine Liste aller eingesetzten KI-Systeme mit den jeweiligen Anbietern, Einsatzzwecken und Verantwortlichkeiten.
Chatbots: Wann muss der Nutzer erfahren, dass er mit KI spricht?
Artikel 50 Absatz 1 betrifft KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind.
Transparenz bei direkter KI-Interaktion
Das KI-System muss grundsätzlich so gestaltet und entwickelt sein, dass eine betroffene Person darüber informiert wird, dass sie mit einem KI-System interagiert.
Eine Ausnahme gilt, wenn dies für eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person aufgrund des konkreten Nutzungskontexts ohnehin offensichtlich ist.
Typische Beispiele
- KI-Kundenservice-Chatbot auf einer Unternehmenswebsite
- KI-Verkaufsassistent in einem Onlineshop
- KI-basierter Support-Assistent
- KI-Sprachassistent am Telefon
- virtueller Berater mit generierten Antworten
- KI-Assistent innerhalb eines Kundenportals
Die Europäische Kommission weist in ihren aktuellen Leitlinien darauf hin, dass diese Ausnahme restriktiv zu beurteilen ist. Ein Unternehmen sollte deshalb nicht allein darauf vertrauen, dass Nutzer aufgrund eines Robotersymbols oder eines fantasievollen Assistentennamens automatisch verstehen, dass Antworten von einem KI-System stammen.
Wann muss die Information erfolgen?
Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion in klarer und unterscheidbarer Form bereitgestellt werden.
Praktisch bedeutet das: Der Nutzer sollte nicht erst nach zehn Nachrichten oder irgendwo in einer Datenschutzerklärung erfahren, dass er mit einem KI-System kommuniziert.
Eine mögliche Formulierung
Die konkrete Formulierung hängt vom System und Einsatzzweck ab. Eine bestimmte Wortwahl schreibt Artikel 50 nicht allgemein vor. Entscheidend sind Klarheit, Wahrnehmbarkeit und rechtzeitige Information.
Wie lässt sich die Transparenzpflicht technisch auf einer Website umsetzen?
Für Website-Betreiber ist das Thema nicht nur juristisch, sondern auch eine Frage von UX und technischer Umsetzung.
KI-System identifizieren
Prüfen Sie zunächst, ob der verwendete Chatbot tatsächlich als KI-System im Sinne der KI-Verordnung einzuordnen ist und wer dessen Anbieter ist.
Rolle des Unternehmens bestimmen
Dokumentieren Sie, ob Sie den Chatbot lediglich einsetzen oder selbst als Anbieter des Systems auftreten.
Hinweis vor beziehungsweise mit der ersten Interaktion anzeigen
Die Information sollte sichtbar sein, bevor der Nutzer längere Gespräche mit dem System führt.
Hinweis nicht nur in AGB oder Datenschutz verstecken
Ein allgemeiner Rechtstext ist für die direkte Information beim ersten Kontakt regelmäßig nicht die nutzerfreundlichste Lösung.
Barrierefreiheit berücksichtigen
Artikel 50 verlangt ausdrücklich, dass die Transparenzinformation geltende Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt.
Datenschutz separat prüfen
Die AI-Act-Information ersetzt keine Prüfung nach DSGVO. Werden im Chat personenbezogene Daten verarbeitet oder an externe Anbieter übertragen, entstehen zusätzliche datenschutzrechtliche Fragen.
Mehr zur technischen und datenschutzbezogenen Website-Prüfung finden Sie auch in unserem DSGVO Website Check vor dem Launch .
Für individuelle Kundenportale, Assistenten und browserbasierte Anwendungen finden Sie außerdem Informationen zu unserer Web App Entwicklung und individuellen Plugin- und Application-Entwicklung .
Muss jetzt jeder mit ChatGPT erstellte Text als KI-Text gekennzeichnet werden?
Nein. Genau hier wird die KI-Verordnung häufig zu weit interpretiert.
Artikel 50 Absatz 4 enthält eine Offenlegungspflicht für Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, wenn dieser Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Kennzeichnung bestimmter KI-generierter Texte
Für die spezielle Offenlegungspflicht müssen nach den Leitlinien der EU-Kommission mehrere Voraussetzungen zusammenkommen.
- Der Text wurde durch ein KI-System erzeugt oder manipuliert.
- Der Text wird veröffentlicht.
- Er soll die Öffentlichkeit informieren.
- Er behandelt eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse.
Was kann „öffentliches Interesse“ sein?
Die Kommissionsleitlinien nennen hierzu beispielsweise Themen aus den Bereichen:
Politik
Politische und demokratische Prozesse.
Gesundheit
Öffentliche Gesundheit und Gesundheitsentwicklungen.
Sicherheit
Öffentliche Sicherheit und Verbrauchersicherheit.
Umwelt
Umweltschutz und relevante Entwicklungen.
Wirtschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Entwicklungen, die Gegenstand öffentlicher Debatten sein können.
Wissenschaft & Kultur
Relevante wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen.
Ein KI-unterstützt formulierter Button wie „Jetzt Beratung vereinbaren“, eine normale Leistungsbeschreibung oder eine Werbeanzeige ist deshalb nicht automatisch allein aufgrund des KI-Einsatzes nach Art. 50 Abs. 4 kennzeichnungspflichtig.
Bei Ratgebern, Nachrichten, politischen Beiträgen, wissenschaftlichen Informationen, Gesundheitsthemen, Verbrauchersicherheit oder wirtschaftlichen Entwicklungen kann die Bewertung dagegen deutlich relevanter werden.
Schnelltest: Muss mein KI-Text gekennzeichnet werden?
Öffnen Sie die Fragen nacheinander. Der Test ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung, zeigt aber die entscheidenden Prüfpunkte.
1. Wurde der Inhalt überhaupt durch KI erzeugt oder wesentlich manipuliert?
Nein: Dann greift diese spezielle KI-Text-Kennzeichnungspflicht grundsätzlich nicht.
Ja: Weiter zu Frage 2.
2. Wird der Text veröffentlicht?
Ein ausschließlich interner Entwurf für eine einzelne Mitarbeiterin oder einen einzelnen Mitarbeiter ist etwas anderes als ein öffentlich zugänglicher Beitrag.
Öffentliche Veröffentlichung: Weiter zu Frage 3.
3. Soll der Text die Öffentlichkeit informieren?
Die Vorschrift zielt nicht pauschal auf jede geschäftliche Textverwendung. Entscheidend ist insbesondere die informative Veröffentlichung gegenüber der Öffentlichkeit.
Ja: Weiter zu Frage 4.
4. Geht es um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse?
Dazu können beispielsweise politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche, kulturelle, gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Entwicklungen gehören, die Gegenstand öffentlicher Debatten sein können.
Ja: Weiter zu Frage 5.
5. Wurde der Inhalt substanziell von einem Menschen geprüft?
Jetzt wird die in Art. 50 vorgesehene Ausnahme relevant. Eine ernsthafte menschliche Prüfung beziehungsweise redaktionelle Kontrolle kann dazu führen, dass keine Offenlegung als KI-Text erforderlich ist.
Eine bloße Rechtschreibkontrolle genügt dafür allerdings nicht.
6. Gibt es eine natürliche oder juristische Person mit redaktioneller Verantwortung?
Für die Ausnahme verlangt die Vorschrift zusätzlich redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.
Ist auch diese Voraussetzung erfüllt, kann die gesetzliche Ausnahme von der speziellen Offenlegungspflicht für den KI-Text greifen.
Die wichtige Ausnahme: menschliche Prüfung und redaktionelle Kontrolle
Die KI-Verordnung enthält ausdrücklich eine Ausnahme für bestimmte KI-generierte Texte, wenn diese vor Veröffentlichung einem Verfahren der menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person redaktionelle Verantwortung trägt.
Nach den Leitlinien der EU-Kommission sind rein formale oder oberflächliche Prüfungen – beispielsweise nur Rechtschreibung oder Grammatik – keine ausreichende menschliche Prüfung im Sinne dieser Ausnahme.
Was eine sinnvolle redaktionelle Prüfung umfassen kann
- inhaltliche Aussagen überprüfen
- Quellen kontrollieren
- Fakten verifizieren
- unbelegte Behauptungen entfernen
- fachliche Einordnung vornehmen
- Texte ergänzen oder umformulieren
- rechtlich sensible Aussagen erkennen
- Aktualität der verwendeten Informationen überprüfen
- Veröffentlichung bewusst freigeben oder ablehnen
Beispiel eines sinnvollen Content-Workflows
KI erstellt einen Entwurf
Ein KI-System liefert Struktur, Ideen oder einen ersten Textentwurf.
Mensch prüft den Inhalt
Ein fachkundiger Redakteur kontrolliert Aussagen, Quellen und Schlussfolgerungen.
Text wird bearbeitet
Fehlerhafte, unklare oder unbelegte Aussagen werden korrigiert oder entfernt.
Redaktionelle Freigabe
Eine verantwortliche Person entscheidet bewusst über die Veröffentlichung.
Prozess dokumentieren
Bei relevanten Veröffentlichungen kann es sinnvoll sein, intern nachvollziehbar zu dokumentieren, wer Inhalt und Quellen geprüft hat.
Auch aus Sicht von Suchmaschinenoptimierung ist diese Vorgehensweise sinnvoll: KI kann Recherche und Texterstellung unterstützen, ersetzt aber nicht automatisch fachliche Qualität, Quellenprüfung und eine auf die tatsächliche Suchintention abgestimmte redaktionelle Bearbeitung.
Maschinenlesbare KI-Kennzeichnung: Eine andere Pflicht als der sichtbare Hinweis
Artikel 50 unterscheidet zwischen einer für Menschen sichtbaren Offenlegung und einer technischen Kennzeichnung von KI-Inhalten. Das sollte nicht miteinander verwechselt werden.
Technische Kennzeichnung generativer Inhalte
Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte erzeugen, müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass entsprechende Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind.
Die technischen Lösungen sollen – soweit technisch möglich – wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sein.
Was bedeutet „maschinenlesbar“?
Damit ist nicht einfach ein sichtbarer Satz unter einem Bild gemeint. Es geht um technische Informationen, die von Computersystemen ausgelesen werden können.
Abhängig von Medium und Technologie können dafür beispielsweise Metadaten, Herkunftsinformationen oder andere technische Kennzeichnungsmechanismen verwendet werden.
Diese technische Anbieterpflicht ist etwas anderes als die Frage, ob ein Unternehmen einen bestimmten veröffentlichten Inhalt selbst sichtbar kennzeichnen muss. Wer lediglich ein fremdes KI-System nutzt, ist nicht automatisch der Anbieter dieses Systems.
Art. 50 sieht zudem Ausnahmen vor, wenn das KI-System lediglich eine unterstützende Funktion bei einer Standardbearbeitung ausführt oder die Eingabedaten beziehungsweise deren Bedeutung nicht wesentlich verändert.
Was gilt für Deepfakes, KI-Bilder, Videos und Stimmen?
Eine weitere wichtige Transparenzpflicht betrifft sogenannte Deepfakes.
Darunter versteht der AI Act KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen können.
Eine offensichtlich künstliche Illustration eines Roboters ist etwas anderes als ein realistisches KI-Video, in dem eine reale Person scheinbar etwas sagt oder tut, was tatsächlich nie passiert ist.
Wer als Betreiber eines KI-Systems entsprechende Deepfake-Inhalte erzeugt oder manipuliert, muss grundsätzlich offenlegen, dass diese künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
Die Offenlegung muss spätestens bei der ersten Wahrnehmung klar und unterscheidbar erfolgen.
Was ist mit Kunst und Satire?
Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische, fiktionale oder vergleichbare Werke sieht die KI-Verordnung eine abgeschwächte Form der Transparenzpflicht vor. Die Offenlegung soll so erfolgen, dass die Darstellung beziehungsweise der Genuss des Werkes nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
8 Praxisbeispiele: Kennzeichnen oder nicht?
Die folgenden Beispiele sollen die unterschiedlichen Situationen verdeutlichen. Die konkrete rechtliche Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab.
KI-Chatbot im Kundenservice
Der Besucher führt ein echtes Gespräch mit einem KI-System. Grundsätzlich sollte zu Beginn klar erkennbar sein, dass keine menschliche Servicekraft antwortet.
KI korrigiert Rechtschreibung
Ein Mitarbeiter schreibt einen Text selbst und KI korrigiert lediglich Rechtschreibfehler. Eine solche Standardbearbeitung ist nicht automatisch mit der Generierung eines neuen KI-Inhalts gleichzusetzen.
Blogartikel mit ChatGPT-Entwurf
Entscheidend sind Thema, Grad der KI-Erzeugung und redaktionelle Prüfung. Ein genereller Satz „Jeder KI-Blogartikel braucht ein Label“ ist zu pauschal.
Werbetext für eine Dienstleistung
Dass ein Marketingtext mit KI-Unterstützung formuliert wurde, löst nicht allein automatisch die spezielle Offenlegungspflicht für Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse aus.
KI-generierte politische Nachricht
Ein automatisiert erzeugter und ungeprüft veröffentlichter Text zu aktuellen politischen Entwicklungen kann in den Kernbereich der Transparenzpflicht für öffentliche Informationen fallen.
KI-Ratgeber über Verbrauchersicherheit
Verbrauchersicherheit gehört zu den von der Kommission genannten Bereichen öffentlichen Interesses. Hier muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob die Voraussetzungen und gegebenenfalls die redaktionelle Ausnahme greifen.
Realistisches KI-Video eines Geschäftsführers
Wenn eine reale Person täuschend echt etwas sagt, was tatsächlich nicht aufgenommen wurde, kann eine Deepfake-Offenlegungspflicht relevant sein.
Offensichtlich künstliche Illustration
Nicht jede KI-Illustration ist automatisch ein Deepfake. Die Einordnung hängt insbesondere davon ab, ob der Inhalt fälschlich authentisch oder wahr erscheinen kann.
Was Unternehmen jetzt auf ihrer Website prüfen sollten
Für die meisten Unternehmen ist nicht die KI-Verordnung selbst das größte Problem, sondern die fehlende Übersicht darüber, wo inzwischen überall KI eingesetzt wird.
Alle KI-Systeme erfassen
Erstellen Sie ein internes Verzeichnis aller verwendeten Tools: Chatbots, Textgeneratoren, Bildgeneratoren, Sprachsysteme, Automatisierungen und KI-Funktionen in anderer Software.
Einsatzzweck dokumentieren
Notieren Sie, wofür das jeweilige System tatsächlich genutzt wird. Ein interner Schreibassistent ist anders zu bewerten als ein öffentlich zugänglicher Kundenservice-Bot.
Anbieter und Betreiber bestimmen
Prüfen Sie, wer das KI-System bereitstellt und unter wessen Verantwortung es eingesetzt wird.
Direkte Interaktionen überprüfen
Kontrollieren Sie, ob Besucher mit KI kommunizieren und ob dies rechtzeitig und klar erkennbar ist.
Content-Prozess definieren
Legen Sie fest, welche KI-generierten Veröffentlichungen eine fachliche und redaktionelle Prüfung durchlaufen müssen.
KI-Medien überprüfen
Prüfen Sie insbesondere realistische KI-Bilder, KI-Stimmen und Videos darauf, ob eine Deepfake-Offenlegung erforderlich sein könnte.
DSGVO separat prüfen
Welche Daten werden in den KI-Dienst eingegeben? Werden personenbezogene Daten verarbeitet? Wohin werden Daten übertragen? Welche Anbieter sind eingebunden?
Barrierefreiheit berücksichtigen
Transparenzhinweise müssen auch für Nutzer mit Einschränkungen wahrnehmbar sein.
Wenn ohnehin Änderungen an der Website notwendig werden, ist häufig ein guter Zeitpunkt für einen umfassenderen technischen Check. Mehr über unsere Leistungen erfahren Sie unter professionelle Webseitengestaltung .
Wie können transparente KI-Hinweise formuliert werden?
Die konkrete Formulierung muss immer zum jeweiligen System passen. Die folgenden Texte sind daher keine verbindlichen Rechtstexte, sondern praktische Beispiele für eine klare Nutzerkommunikation.
KI-Hinweis: Sie kommunizieren mit einem KI-gestützten Assistenten. Die Antworten werden automatisiert generiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein.
Transparenzhinweis: Dieser Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt beziehungsweise bearbeitet.
Hinweis: Diese Abbildung wurde künstlich mit einem KI-System erzeugt und zeigt keine reale Aufnahme.
Transparenz funktioniert am besten, wenn ein Hinweis genau dort erscheint, wo er für Nutzer relevant ist. Zwanzig pauschale Hinweise im Footer verbessern weder die Nutzererfahrung noch automatisch die rechtliche Situation.
Was bedeutet die KI-Verordnung für SEO und Content Marketing?
Viele Unternehmen verwenden generative KI inzwischen für Blogartikel, Landingpages, Produktbeschreibungen und Social-Media- Inhalte.
Die wichtigste Konsequenz der neuen Transparenzregeln sollte jedoch nicht darin bestehen, KI grundsätzlich aus der Content-Erstellung zu verbannen.
Sinnvoller ist ein professioneller redaktioneller Prozess.
KI als Werkzeug
KI kann Ideen liefern, umfangreiche Informationen strukturieren, Entwürfe erzeugen und Varianten formulieren.
Menschliche Fachprüfung
Veröffentlichte Inhalte sollten auf Richtigkeit, Relevanz, Quellenqualität und Zielgruppenpassung geprüft werden.
Eigene Erfahrung ergänzen
Unternehmenseigene Daten, echte Erfahrungen und Fachwissen machen Inhalte hilfreicher und unterscheidbarer.
Verantwortung festlegen
Es sollte klar sein, wer einen Artikel fachlich prüft und letztlich zur Veröffentlichung freigibt.
Eine professionelle Content-Strategie sollte deshalb KI, Suchintention, Expertise, Nutzerfreundlichkeit und redaktionelle Qualität miteinander verbinden. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Digital-Marketing-Beratung sowie bei unserer Suchmaschinenoptimierung .
Interaktiver AI-Act-Check für Ihre Website
Gehen Sie die Punkte direkt für Ihr Unternehmen durch. Die Häkchen bleiben nur während des Seitenbesuchs aktiv.
Welche Bußgelder können bei Verstößen gegen die KI-Verordnung drohen?
Die Sanktionen des AI Act sind ein weiterer Grund, Transparenzpflichten nicht als rein freiwillige Empfehlung zu betrachten.
Für Verstöße gegen verschiedene Pflichten der Verordnung – darunter auch die Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber nach Artikel 50 – sieht Artikel 99 grundsätzlich erhebliche maximale Geldbußen vor.
Für die in Art. 99 Abs. 4 genannten Verstöße sieht die Verordnung Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vor.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass bei jedem fehlenden Chatbot-Hinweis automatisch ein Millionenbußgeld verhängt wird. Bei der Entscheidung über Sanktion und Höhe müssen die konkreten Umstände berücksichtigt werden.
Für kleine und mittlere Unternehmen enthält der AI Act zudem besondere Vorgaben zur Bestimmung der maximalen Geldbußen.
Für kleine und mittelständische Unternehmen ist der sinnvollste Ansatz deshalb keine überhastete Kennzeichnung aller denkbaren KI-Inhalte, sondern eine strukturierte Bestandsaufnahme der tatsächlich verwendeten KI-Systeme und eine saubere Umsetzung der jeweils relevanten Pflichten.
AI Act und DSGVO: Zwei unterschiedliche Prüfungen
Ein Hinweis „Dieser Chat wird von KI beantwortet“ löst nicht automatisch alle anderen rechtlichen Fragen.
Sobald ein KI-System personenbezogene Informationen verarbeitet, kann zusätzlich die DSGVO relevant sein.
Bei einem Website-Chatbot können beispielsweise folgende Fragen entstehen:
- Welche Daten gibt der Besucher in den Chat ein?
- Wer erhält diese Daten?
- Werden Gesprächsverläufe gespeichert?
- Werden Daten für Modelltraining verwendet?
- Findet eine Übermittlung in Drittstaaten statt?
- Welche Rechtsgrundlage wird für die Verarbeitung genutzt?
- Welche Auftragsverarbeitungsverträge sind erforderlich?
- Welche Informationen gehören in die Datenschutzerklärung?
Die KI-Verordnung und die DSGVO sollten deshalb als zwei unterschiedliche, sich teilweise überschneidende Prüfbereiche behandelt werden.
Unser ausführlicher DSGVO Website Check zeigt weitere typische Datenschutz- und Website-Themen.
Häufige Fragen zur KI-Verordnung ab August 2026
Seit wann gelten die Transparenzpflichten des AI Act?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Für einen begrenzten Teil der technischen Kennzeichnungspflichten bestehen besondere Übergangsregelungen.
Muss ein KI-Chatbot auf meiner Website gekennzeichnet werden?
Bei KI-Systemen, die direkt mit natürlichen Personen interagieren, muss grundsätzlich erkennbar sein, dass es sich um eine Interaktion mit künstlicher Intelligenz handelt, sofern dies nicht bereits aus dem konkreten Nutzungskontext offensichtlich ist. Welche konkrete Pflicht Ihr Unternehmen trifft, hängt auch von seiner Rolle als Anbieter oder Betreiber ab.
Wann sollte der Chatbot-Hinweis erscheinen?
Die Information muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion klar und unterscheidbar bereitgestellt werden. Es ist daher praktisch sinnvoll, den Hinweis bereits direkt im geöffneten Chatfenster beziehungsweise vor der ersten Nachricht anzuzeigen.
Muss jeder mit ChatGPT erstellte Blogartikel gekennzeichnet werden?
Nein. Artikel 50 enthält keine pauschale Pflicht, jeden Text mit einem KI-Hinweis zu versehen, nur weil ChatGPT oder ein anderes generatives KI-System beteiligt war. Besonders relevant ist die Offenlegungspflicht bei veröffentlichten KI-generierten oder manipulierten Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
Was gilt, wenn ein Mensch den KI-Text überprüft?
Für bestimmte KI-generierte Texte sieht Art. 50 Abs. 4 eine Ausnahme vor, wenn eine substanzielle menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt und eine natürliche oder juristische Person redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Reicht eine Rechtschreibprüfung für die Ausnahme aus?
Nach den Leitlinien der Europäischen Kommission nein. Eine oberflächliche, ausschließlich formale oder verfahrenstechnische Kontrolle wie reine Rechtschreib- oder Grammatikprüfung gilt nicht als ausreichende menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle.
Müssen KI-Bilder immer gekennzeichnet werden?
Nicht jedes KI-Bild unterliegt automatisch derselben sichtbaren Offenlegungspflicht. Besondere Regeln bestehen unter anderem für Deepfakes. Zusätzlich existieren technische Kennzeichnungspflichten für Anbieter bestimmter generativer KI-Systeme.
Was ist ein Deepfake im Sinne des AI Act?
Vereinfacht handelt es sich um KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen können.
Muss ich das offizielle EU-KI-Symbol verwenden?
Die von der EU bereitgestellten Kennzeichnungssymbole sind optional. Sie können zur transparenten Kennzeichnung verwendet werden, sind aber nicht allein Voraussetzung für die Einhaltung von Artikel 50. Entscheidend bleibt die Erfüllung der jeweils einschlägigen Transparenzpflicht.
Ersetzt der AI Act die DSGVO?
Nein. Beide Regelwerke verfolgen unterschiedliche Ziele und können parallel relevant sein. Wenn ein KI-Chatbot personenbezogene Daten verarbeitet, sollten deshalb neben dem AI Act auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen geprüft werden.
Was sollte ein Unternehmen jetzt konkret tun?
Der erste Schritt sollte eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme sein. Anschließend sollten Einsatzzweck, Anbieter, Unternehmensrolle, Nutzerinteraktion, Content-Verwendung, Datenschutz und notwendige Transparenzmaßnahmen für jedes System separat geprüft werden.
Fazit: Transparenz statt pauschaler KI-Warnhinweise
Seit dem 2. August 2026 ist künstliche Intelligenz für Unternehmen nicht nur ein technisches oder wirtschaftliches Thema. Mit den Transparenzpflichten des AI Act kommen konkrete organisatorische und technische Anforderungen hinzu.
Für Website-Betreiber ist insbesondere wichtig, dass Nutzer bei einer direkten KI-Interaktion nicht darüber im Unklaren gelassen werden, ob sie mit einem Menschen oder einem KI-System kommunizieren.
Bei KI-generierten Texten ist die Situation dagegen differenzierter. Nicht jeder mithilfe von ChatGPT geschriebene Marketingtext benötigt automatisch einen öffentlichen KI-Hinweis.
Entscheidend sind unter anderem der Verwendungszweck, der Inhalt, die Frage des öffentlichen Interesses und eine gegebenenfalls vorhandene fachliche beziehungsweise redaktionelle Prüfung.
Unternehmen sollten deshalb weder alle KI-Inhalte ungeprüft veröffentlichen noch vorsorglich jede Textzeile mit einem „KI-generiert“-Disclaimer versehen.
Die bessere Lösung ist ein nachvollziehbarer KI-Prozess: Systeme erfassen, Rollen klären, Interaktionen transparent gestalten, Inhalte fachlich prüfen, Verantwortlichkeiten definieren und Datenschutz separat berücksichtigen.
Ist Ihre Website technisch auf neue Anforderungen vorbereitet?
Neue gesetzliche Anforderungen wie AI Act, DSGVO oder Barrierefreiheit betreffen zunehmend auch die technische Struktur einer Website. Hinweise müssen richtig platziert, externe Systeme sauber integriert und bestehende Funktionen häufig angepasst werden.
Mediencenter Essen unterstützt Unternehmen bei der technischen Weiterentwicklung bestehender WordPress-Websites, individuellen Web-Anwendungen, Plugins, Schnittstellen und neuen Unternehmenswebsites.
Offizielle Rechtsgrundlagen & weiterführende Informationen
Für diesen Artikel wurden insbesondere die aktuelle EU-KI-Verordnung und die Veröffentlichungen der Europäischen Kommission zur Anwendung von Artikel 50 berücksichtigt.
- Verordnung (EU) 2024/1689 – Artificial Intelligence Act
EUR-Lex – vollständiger Verordnungstext - Europäische Kommission – Transparenzpflichten nach Artikel 50
Fragen und Antworten der Europäischen Kommission - Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten
Guidelines on transparency obligations - Code of Practice für KI-generierte Inhalte
EU Code of Practice - EU-Symbole zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
EU Icons for labelling AI-generated content
Stand dieses Beitrags: August 2026. Die praktische Anwendung des AI Act wird durch Leitlinien, Praxisleitfäden, technische Standards und behördliche Entscheidungen weiter konkretisiert. Bei rechtlich sensiblen Einzelfällen empfiehlt sich eine aktuelle fachkundige Prüfung.





