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Bauablauf

Vom Grundstück zum Einzug: Der Bauablauf in neun Schritten

Wer wann was entscheidet – und an welchen Stellen Bauherren die meiste Zeit verlieren.

9. März 20268 Min. LesezeitVogt & Sohn Bau
Vom Grundstück zum Einzug: Der Bauablauf in neun Schritten

Zwischen der Entscheidung zu bauen und dem Einzug liegen bei einem Einfamilienhaus rund zwei Jahre. Etwa die Hälfte davon entfällt auf die eigentliche Bauzeit – die andere Hälfte auf Planung, Genehmigung und Vergabe. Wer diese Phasen unterschätzt, plant den Einzugstermin regelmäßig ein Jahr zu früh.

Schritt 1: Grundstück prüfen (4 – 8 Wochen)

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, klären Sie drei Dinge: Was erlaubt der Bebauungsplan? Wie ist der Baugrund beschaffen? Was kostet die Erschließung?

Der Bebauungsplan liegt bei der Gemeinde aus und regelt Geschosszahl, Grundflächenzahl, Dachform und Abstandsflächen. Existiert kein Bebauungsplan, gilt Paragraf 34 BauGB – dann richtet sich das Zulässige nach der Nachbarbebauung. Eine Bauvoranfrage schafft in beiden Fällen Rechtssicherheit und kostet wenige hundert Euro.

Schritt 2: Budget aufstellen (2 – 4 Wochen)

Die vollständige Kostenaufstellung mit allen vier Kostenblöcken, mindestens 15 Prozent Baunebenkosten und 10 Prozent Puffer. Erst danach das Finanzierungsgespräch – nicht umgekehrt.

Schritt 3: Entwurf (6 – 12 Wochen)

Vom ersten Skizzengespräch bis zur Entwurfsplanung. Hier entstehen 70 Prozent der späteren Kosten – und zwar durch Entscheidungen, die auf dem Papier nichts kosten: Baukörperform, Geschosszahl, Unterkellerung, Fensteranteil.

Jede Stunde, die Sie in der Entwurfsphase investieren, spart Ihnen später einen Tag auf der Baustelle. Änderungen im Entwurf sind kostenlos, Änderungen im Rohbau nicht.

Schritt 4: Bauantrag (8 – 20 Wochen)

Der Bauantrag wird vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser eingereicht. Die Bearbeitungsdauer schwankt erheblich – im Kreis Mühlental liegt sie derzeit bei zehn bis vierzehn Wochen, in Ballungsräumen deutlich darüber.

Diese Zeit lässt sich nutzen: Ausführungsplanung und Vergabevorbereitung können parallel laufen. Was Sie nicht tun sollten: mit dem Bau beginnen. Ein Baubeginn ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und gefährdet Ihre Versicherung.

Schritt 5: Ausführungsplanung (6 – 10 Wochen)

Werkpläne im Maßstab 1:50 und 1:20, Detailpunkte, Positionspläne für Statik und Haustechnik. Hier wird die Kollisionsprüfung durchgeführt – bei uns modellbasiert, sodass Konflikte zwischen Tragwerk, Lüftung und Elektro vor dem Baubeginn auffallen.

Schritt 6: Vergabe (4 – 8 Wochen)

Beim Schlüsselfertigbau entfällt dieser Schritt weitgehend – Sie vergeben an einen Generalunternehmer. Bei Einzelvergabe holen Sie je Gewerk mindestens drei Angebote ein und gleichen sie auf Vollständigkeit ab.

Rechnen Sie mit Bedacht: Das billigste Angebot ist häufig das unvollständigste. Prüfen Sie, welche Positionen fehlen, bevor Sie Preise vergleichen.

Schritt 7: Rohbau (10 – 16 Wochen)

Baustelleneinrichtung, Aushub, Gründung, Keller, Wände, Decken, Dachstuhl. Der Rohbau ist die Phase mit der höchsten Wetterabhängigkeit und dem größten Terminrisiko.

Als Bauherr haben Sie hier wenig zu entscheiden – aber viel zu dokumentieren. Fotografieren Sie insbesondere alle Leitungsführungen, bevor sie verschlossen werden.

Schritt 8: Ausbau (16 – 28 Wochen)

Fenster, Haustechnik, Estrich, Trockenbau, Fliesen, Maler, Böden. Die längste Phase und die mit den meisten Schnittstellen. Hier zeigt sich, ob die Koordination funktioniert.

Bauherrenentscheidungen häufen sich in dieser Phase: Fliesen, Sanitärobjekte, Türen, Bodenbeläge, Schalterprogramme. Treffen Sie diese Entscheidungen früh – jede Verzögerung verschiebt die Folgegewerke.

Schritt 9: Abnahme und Einzug (4 – 8 Wochen)

Vorabnahme sechs Wochen vor dem Termin, Mängelabarbeitung, förmliche Abnahme, Schlussrechnung, behördliche Fertigstellungsanzeige. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast kehrt sich um – nehmen Sie diesen Termin ernst und ziehen Sie im Zweifel einen Sachverständigen hinzu.

Wo Bauherren die meiste Zeit verlieren

  • Späte Entscheidungen im Ausbau. Jede offene Bemusterung blockiert mindestens ein Folgegewerk.
  • Nachträgliche Grundrissänderungen. Nach Rohbaubeginn kosten sie Zeit, Geld und meist eine Nachtragsgenehmigung.
  • Unvollständige Bauanträge. Jede Nachforderung der Behörde setzt die Bearbeitungsfrist neu in Gang.
  • Zu späte Vergabe. Wer im Februar für einen Baubeginn im März vergibt, findet keine freien Kapazitäten.

Die gute Nachricht: Alle vier Punkte liegen im Einflussbereich des Bauherrn. Wer früh entscheidet und vollständig einreicht, gewinnt im Schnitt drei bis vier Monate.

Andreas Vogt
Andreas Vogt
Geschäftsführer

Dritte Generation. Maurermeister, Bauingenieur, seit 2009 in der Geschäftsführung.

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