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Ratgeber

Ratgeber: Wissen für
Bauherren und Eigentümer

Drei ausführliche Beiträge zu den Fragen, die uns am häufigsten erreichen. Ohne Werbeversprechen, mit nachvollziehbaren Zahlen.

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Drei Themen, ausführlich behandelt

Jeder Beitrag ist so geschrieben, dass Sie danach eine Entscheidung treffen können – nicht nur ein gutes Gefühl haben.

Kurz erklärt

Zehn Begriffe, die im Bauvertrag vorkommen

Damit Sie beim Lesen Ihres Vertrags nicht nachschlagen müssen.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B. Regelt Abnahme, Mängelrechte, Fristen und Zahlung. Muss ausdrücklich vereinbart werden.

Bruttogrundfläche. Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen, außen gemessen. Grundlage vieler Kostenkennwerte.

Rechtsgeschäftliche Billigung der Leistung. Mit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist und die Beweislast kehrt sich um.

Wasserundurchlässige Betonkonstruktion ohne zusätzliche Abdichtung. Standard bei drückendem Wasser.

Versichert unvorhergesehene Schäden am Bauwerk während der Bauzeit, etwa durch Sturm oder Vandalismus.

Örtliche Messung der tatsächlich erbrachten Leistung. Grundlage für Abrechnung bei Einheitspreisverträgen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Ab zwei Gewerken gleichzeitig gesetzlich vorgeschrieben.

Zusätzliche oder geänderte Leistung außerhalb des ursprünglichen Vertrags. Braucht immer eine schriftliche Vereinbarung.

SB1 bis SB4 nach DBV-Merkblatt. Definiert die gestalterischen Anforderungen an Betonoberflächen.

Makler- und Bauträgerverordnung. Regelt unter anderem, in welchen Raten nach Baufortschritt abgerechnet werden darf.

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