Unfall?Ruhe bewahren.

Was Sie an der Unfallstelle tun sollten, wie die Begutachtung abläuft und Antworten auf alle wichtigen Fragen.

Junge Frau telefoniert neben ihrem liegengebliebenen Fahrzeug
Unfall-Hotline 24/70201 123 45 67

An der Unfallstelle

Sieben Schritte, die Ihnen später Geld sichern.

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Verletzte? Sofort 112 wählen.

Danach erreichen Sie uns rund um die Uhr unter

0201 123 45 67
  1. Unfallstelle absichernWarnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Innerorts etwa 50 Meter, auf der Autobahn mindestens 150 Meter hinter dem Fahrzeug.
  2. Erste Hilfe leistenKümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Bedarf Rettungsdienst und Polizei.
  3. Polizei hinzuziehenBei Personenschaden, unklarer Schuldfrage, Mietwagen, ausländischen Fahrzeugen oder Streit immer die Polizei rufen.
  4. Fotos machenGesamtsituation, Endstellung der Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen und Bremsspuren. Lieber zu viele als zu wenige.
  5. Daten austauschenName, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Zeugen notieren.
  6. Kein SchuldanerkenntnisUnterschreiben Sie nichts, was über den reinen Unfallhergang hinausgeht.
  7. Gutachter anrufenBevor die Versicherung einen eigenen Prüfer schickt: Rufen Sie uns an. Wir übernehmen alles Weitere.

Vom Anruf bis zur Auszahlung.

So läuft die Begutachtung bei uns ab. Typischerweise vergehen zwischen Schadenmeldung und Gutachten nur zwei bis drei Tage.

Tag 1

Erstgespräch und Termin

Wir klären kurz den Unfallhergang, die Schuldfrage und den Standort des Fahrzeugs. Der Termin steht meist im selben Telefonat.

innerhalb von 24 h

Besichtigung vor Ort

Fotos, Messungen, Vorschadenprüfung und Unterschrift der Abtretung. Dauer: etwa 30 bis 45 Minuten.

24 bis 48 h

Kalkulation und Gutachten

Reparaturkosten nach Herstellerdaten, Wertminderung, Nutzungsausfall, gegebenenfalls Wiederbeschaffungs- und Restwert.

am selben Tag

Versand

Digital an Sie, die Versicherung und auf Wunsch an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.

meist 2 bis 4 Wochen

Auszahlung

Die Versicherung reguliert auf Basis des Gutachtens. Rückfragen beantworten wir für Sie.

FAQ

Alle Fragen, klar beantwortet.

Filtern Sie nach Thema oder rufen Sie uns direkt an.

0201 123 45 67

Bei einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Bei Teilschuld anteilig. Bei Kaskoschäden oder Wertgutachten erhalten Sie vorab ein Festpreisangebot.

Nein. Bei Haftpflichtschäden treten Sie unseren Honoraranspruch an uns ab. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Für einen typischen Pkw liegt das Honorar im niedrigen dreistelligen Bereich. Oldtimer und Sammlungen kalkulieren wir individuell.

Nein. Als Geschädigter haben Sie freie Sachverständigenwahl. Ein Angebot der Versicherung können Sie ablehnen.

Sie lassen sich die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren.

Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen trotzdem reparieren lassen, etwa wenn Sie das Fahrzeug weiter nutzen.

Ja, für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Alternativ erhalten Sie Nutzungsausfallentschädigung. Beides ermitteln wir im Gutachten.

Im Raum Essen in der Regel innerhalb von 24 Stunden, auch abends und samstags.

Wo das Fahrzeug steht: zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.

Meist 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung, digital als PDF an Sie, die Versicherung und auf Wunsch an Ihren Anwalt.

Wir prüfen den Prüfbericht der Versicherung und nehmen fachlich Stellung. Das ist bei uns im Honorar enthalten.

Unfall gehabt? Wir kümmern uns ab jetzt.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten online oder rufen Sie direkt an. Wir melden uns noch am selben Tag.

Schaden melden Unfall-Hotline 24/70201 123 45 67