Kleiner Schaden,klare Zahlen.

Parkrempler, Kratzer oder eine Delle in der Tür: Für Bagatellschäden bis etwa 750 € erstellen wir ein schnelles Kurzgutachten, das Versicherungen anerkennen.

Rotes Fahrzeug mit zerkratztem Kühlergrill und beschädigtem Scheinwerfer
Meist am selben TagAuch per Foto möglich
Per Foto oder vor OrtSie entscheiden, was bequemer ist
Ergebnis in 24 hOft schon am selben Tag
Anerkannte KalkulationMit Herstellerdaten und Stundensätzen
Verdeckte SchädenWir prüfen auch hinter dem Stoßfänger

Schnell-Einschätzung

Kurzgutachten oder volles Gutachten?

Schieben Sie den Regler auf Ihre geschätzte Schadenhöhe. Wir zeigen Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

600 €
100 €Bagatellgrenze ca. 750 €5.000 €

Kurzgutachten

Schnell, günstig und ausreichend für kleine Schäden. Bei unverschuldetem Unfall erstattet die Versicherung die Kosten in aller Regel.

Vollständiges Gutachten

Ab rund 750 € steht Ihnen ein vollständiges Gutachten zu, inklusive Wertminderung und Nutzungsausfall. Zum Unfallgutachten

Schwarzweißaufnahme eines zerkratzten Kotflügels

Typische Bagatellschäden.

Kleine Schäden wirken harmlos, kosten in der Werkstatt aber schnell mehrere hundert Euro. Moderne Stoßfänger verbergen Parksensoren, Halter und Radar, die bei einem leichten Stoß beschädigt sein können.

  • Parkrempler an Stoßfänger oder Tür
  • Kratzer und Schrammen im Lack
  • Kleine Dellen, etwa durch Einkaufswagen
  • Spiegel, Leuchten und Zierteile

Fotos senden und Einschätzung erhalten

So fotografieren Sie den Schaden richtig.

Mit diesen vier Aufnahmen können wir die meisten Bagatellschäden ohne Besichtigung kalkulieren.

  1. Gesamtansicht schräg von vorn und hintenDas ganze Fahrzeug mit Kennzeichen, aus etwa drei Metern Abstand.
  2. Schadenbereich aus zwei MeternDamit wir sehen, welche Bauteile betroffen sind und wie sie zusammenhängen.
  3. Nahaufnahme mit GrößenvergleichLegen Sie einen Schlüssel oder eine Münze neben die Delle oder den Kratzer.
  4. Fahrzeugschein und KilometerstandEin Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I und des Tachos genügt.

Fragen zum Kurzgutachten

Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen bei kleinen Schäden.

Die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 750 €. Liegt der Schaden darunter, muss die gegnerische Versicherung meist kein vollständiges Gutachten bezahlen. Ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag wird dagegen in der Regel erstattet.

Ein Kostenvoranschlag listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Unser Kurzgutachten enthält zusätzlich Fotodokumentation, Abgrenzung von Vorschäden und eine kurze technische Bewertung. Damit ist es deutlich belastbarer.

Das passiert häufiger als gedacht, etwa bei verdeckten Halterungen oder Sensoren hinter dem Stoßfänger. Stellen wir bei der Besichtigung mehr als 750 € fest, erstellen wir direkt ein vollständiges Gutachten. Für Sie ändert sich nichts.

Bei eindeutig kleinen Schäden ja. Sie schicken uns Fotos nach unserer Anleitung, wir kalkulieren und melden uns innerhalb eines Werktags. Bei Unsicherheit schauen wir uns das Fahrzeug kurz vor Ort an.

Kleiner Schaden? Schicken Sie uns einfach Fotos.

Laden Sie Ihre Bilder im Formular hoch. Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Einschätzung.

Schaden melden Unfall-Hotline 24/70201 123 45 67