Unfallgutachtennach Haftpflicht­schaden.

Unverschuldet verunfallt? Wir dokumentieren den Schaden vollständig und sichern jeden Euro, der Ihnen zusteht. Die Kosten trägt der Verursacher.

Gelbes Fahrzeug mit beschädigtem Stoßfänger und Scheinwerfer
Für Geschädigte kostenfreiAbrechnung direkt mit der Versicherung
Besichtigung in 24 hAuch abends und samstags
Gutachten in 48 hDigital an Sie und die Versicherung
Mobiler ServiceZu Hause, im Büro oder in der Werkstatt
GerichtsfestNachvollziehbar und vollständig belegt

Wann Sie ein vollständiges Gutachten brauchen.

Nach einem Unfall, an dem Sie keine oder nur eine Teilschuld tragen, haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadenersatz. Grundlage dafür ist ein unabhängiges Gutachten. Es legt fest, was die gegnerische Versicherung zahlen muss, und schützt Sie vor pauschalen Kürzungen.

Die Faustregel: Liegt der Schaden voraussichtlich über rund 750 €, steht Ihnen ein vollständiges Gutachten zu. Darunter genügt in der Regel ein Kurzgutachten.

  • Auffahrunfall oder Vorfahrtsverletzung durch den Gegner
  • Parkschaden mit bekanntem Verursacher
  • Teilschuld, bei der die Haftungsquote noch offen ist
  • Totalschaden oder Verdacht auf Rahmenschaden
Zwei Fahrzeuge nach einem Auffahrunfall auf einer Straße

Anspruchs-Check

Was steht Ihnen zu? Drei Fragen, eine Antwort.

Wer hat den Unfall verursacht?

Wie hoch schätzen Sie den Schaden?

Ist Ihr Fahrzeug noch fahrbereit?

Ihre Einschätzung

Beantworten Sie die drei Fragen. Wir zeigen Ihnen sofort, welches Gutachten passt und wer die Kosten übernimmt.

Schaden melden

Wo Sie Blech sehen, sehen wir jede Position.

Ziehen Sie den Regler. Rechts sehen Sie, wie wir einen Frontschaden für das Gutachten erfassen und abgrenzen.

Silberner Kleinwagen nach einem Aufprall gegen einen Laternenmast, Motorhaube aufgestellt Ihr Blick Unser Blick

Was in unserem Gutachten steht.

Jede Position, die Ihnen zusteht, wird erfasst und begründet. Damit die Versicherung nichts kürzen kann.

Sachverständiger dokumentiert einen Schaden auf dem Tablet

Ein Dokument, das trägt.

Gutachten nach anerkannten Standards, digital signiert und sofort an Versicherung und Anwalt versendbar.

Reparaturkosten

Kalkulation nach Herstellervorgaben mit Originalteilen, Lackmaterial und regionalen Stundensätzen einer Markenwerkstatt.

Merkantile Wertminderung

Der Minderwert, den Ihr Fahrzeug als Unfallwagen beim späteren Verkauf erleidet. Wird von Versicherungen gern übersehen.

Reparaturdauer und Nutzungsausfall

Wie lange das Fahrzeug ausfällt und welcher Tagessatz Ihnen nach der Nutzungsausfalltabelle zusteht.

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Bei Totalschaden ermitteln wir, was ein vergleichbares Fahrzeug kostet und welchen Restwert Ihr Wagen noch hat.

Fotodokumentation

Über 60 Detailfotos mit Maßstab, damit jeder Schaden für Versicherung, Anwalt und Gericht eindeutig belegt ist.

Vorschäden und Messwerte

Lackschichtdicke, Spaltmaße und Altschäden werden gemessen und sauber abgegrenzt. So gibt es später keine Diskussion.

So läuft Ihr Schadenfall.

Sie melden den Schaden, wir übernehmen den Rest. Sie haben einen festen Ansprechpartner von Anfang bis Ende.

Sachverständiger mit Tablet in einer Werkstatt
Tag 1

Schaden melden

Telefon, WhatsApp oder Online-Formular. Wir klären die Schuldfrage und vereinbaren direkt einen Termin.

innerhalb von 24 h

Besichtigung

Wir messen, fotografieren und prüfen das Fahrzeug dort, wo es steht. Sie müssen nichts vorbereiten.

24 bis 48 h

Kalkulation und Gutachten

Reparaturweg, Ersatzteile, Arbeitszeit, Wertminderung und Nutzungsausfall werden berechnet und begründet.

sofort danach

Versand an alle Beteiligten

Gutachten an Sie, die Versicherung und auf Wunsch an Ihren Anwalt. Die Abtretung regelt unser Honorar.

bis zur Zahlung

Regulierung

Rückfragen oder Kürzungsversuche der Versicherung beantworten wir mit einer fachlichen Stellungnahme. Ohne Mehrkosten.

Fragen zum Unfallgutachten

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, die Erstberatung ist kostenlos.

0201 123 45 67

Nein, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei Teilschuld wird das Honorar anteilig nach Haftungsquote erstattet.

Nein. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen der Besichtigung durch einen Versicherungsgutachter nicht zustimmen, bevor Ihr eigenes Gutachten vorliegt.

Ja, das nennt sich fiktive Abrechnung. Sie erhalten die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren lassen.

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert mit drei regionalen Angeboten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Reparatur bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts möglich.

Bei unverschuldeten Unfällen sind auch die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Kanzlei für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.

Unfall gehabt? Wir kümmern uns ab jetzt.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten online oder rufen Sie direkt an. Wir melden uns noch am selben Tag.

Schaden melden Unfall-Hotline 24/70201 123 45 67