Ein Dokument, das trägt.
Gutachten nach anerkannten Standards, digital signiert und sofort an Versicherung und Anwalt versendbar.
Unverschuldet verunfallt? Wir dokumentieren den Schaden vollständig und sichern jeden Euro, der Ihnen zusteht. Die Kosten trägt der Verursacher.
Nach einem Unfall, an dem Sie keine oder nur eine Teilschuld tragen, haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadenersatz. Grundlage dafür ist ein unabhängiges Gutachten. Es legt fest, was die gegnerische Versicherung zahlen muss, und schützt Sie vor pauschalen Kürzungen.
Die Faustregel: Liegt der Schaden voraussichtlich über rund 750 €, steht Ihnen ein vollständiges Gutachten zu. Darunter genügt in der Regel ein Kurzgutachten.

Anspruchs-Check
Wer hat den Unfall verursacht?
Wie hoch schätzen Sie den Schaden?
Ist Ihr Fahrzeug noch fahrbereit?
Beantworten Sie die drei Fragen. Wir zeigen Ihnen sofort, welches Gutachten passt und wer die Kosten übernimmt.
Ziehen Sie den Regler. Rechts sehen Sie, wie wir einen Frontschaden für das Gutachten erfassen und abgrenzen.
Ihr Blick
Unser Blick
Jede Position, die Ihnen zusteht, wird erfasst und begründet. Damit die Versicherung nichts kürzen kann.
Gutachten nach anerkannten Standards, digital signiert und sofort an Versicherung und Anwalt versendbar.
Kalkulation nach Herstellervorgaben mit Originalteilen, Lackmaterial und regionalen Stundensätzen einer Markenwerkstatt.
Der Minderwert, den Ihr Fahrzeug als Unfallwagen beim späteren Verkauf erleidet. Wird von Versicherungen gern übersehen.
Wie lange das Fahrzeug ausfällt und welcher Tagessatz Ihnen nach der Nutzungsausfalltabelle zusteht.
Bei Totalschaden ermitteln wir, was ein vergleichbares Fahrzeug kostet und welchen Restwert Ihr Wagen noch hat.
Über 60 Detailfotos mit Maßstab, damit jeder Schaden für Versicherung, Anwalt und Gericht eindeutig belegt ist.
Lackschichtdicke, Spaltmaße und Altschäden werden gemessen und sauber abgegrenzt. So gibt es später keine Diskussion.
Sie melden den Schaden, wir übernehmen den Rest. Sie haben einen festen Ansprechpartner von Anfang bis Ende.

Telefon, WhatsApp oder Online-Formular. Wir klären die Schuldfrage und vereinbaren direkt einen Termin.
Wir messen, fotografieren und prüfen das Fahrzeug dort, wo es steht. Sie müssen nichts vorbereiten.
Reparaturweg, Ersatzteile, Arbeitszeit, Wertminderung und Nutzungsausfall werden berechnet und begründet.
Gutachten an Sie, die Versicherung und auf Wunsch an Ihren Anwalt. Die Abtretung regelt unser Honorar.
Rückfragen oder Kürzungsversuche der Versicherung beantworten wir mit einer fachlichen Stellungnahme. Ohne Mehrkosten.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, die Erstberatung ist kostenlos.
0201 123 45 67Nein, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei Teilschuld wird das Honorar anteilig nach Haftungsquote erstattet.
Nein. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen der Besichtigung durch einen Versicherungsgutachter nicht zustimmen, bevor Ihr eigenes Gutachten vorliegt.
Ja, das nennt sich fiktive Abrechnung. Sie erhalten die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren lassen.
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert mit drei regionalen Angeboten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Reparatur bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts möglich.
Bei unverschuldeten Unfällen sind auch die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen eine Kanzlei für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.
Für Bagatellschäden bis ca. 750 €, schnell erstellt.
Marktwert für Kauf, Verkauf, Erbe oder Versicherung.
Zustandsnote und Wiederbeschaffungswert für Klassiker.
Unabhängige Bewertung vor der Rückgabe.
Hochvolt-qualifiziert: Batterie, Antrieb, Wert.

Melden Sie Ihren Schaden in zwei Minuten online oder rufen Sie direkt an. Wir melden uns noch am selben Tag.